Mehrbedarf bei Haushaltsenergie als Beihilfe

Darlehen oder nicht rückzahlbare Beihilfe. Diese Frage ist von entscheidender Bedeutung, wenn es um laufende und/oder aufgelaufene Stromforderungen des Stromlieferanten geht.

Harald Thome vertritt die Auffassung es müsse eine nicht rückzahlbare Leistung durch das Jobcenter erfolgen. Er begründet das in seinem Newsletter vom 27.12.2013 mit Rückgriff auf die Kommentarliteratur so:

– Mehrbedarf für laufende (wiederkehrende), unabweisbare Bedarfe nach § 21 Abs. 6 SGB II

Dort habe ich verschiedenste Urteile zusammengestellt und aber auch die Kommentarmeinung, dass dieser MB auch bei einmaligen und atypischen Bedarfen in analoger Anwendung als Zuschussregel zu erwägen sei. Diese Meinung wird immerhin im neuen Eicher, SGB II Kommentar, so vertreten. Ich habe Beispiele ausgeführt, wann und wo das anwendbar sein könnte. Folien vom 27.12.13, Seite 21/22

– Des weiteren habe ich mir Gedanken zur Haushaltsenergie gemacht. Hier vertrete ich die Auffassung, dass es sich bei dem Teil der Haushaltsenergie, der die im Regelsatz vorgesehenen Beträge übersteigt, um einen laufenden und unabweisbaren Bedarf handeln könnte, da die Haushaltsenergie, die in den Regelleistungen festgesetzt ist, rein gar nichts mit den Energiepreisen und dem Verbrauch mit nicht energieeffizienten Geräten zu tun hat. Folge wäre, dass der Betrag, der die im Regelsatz vorgesehene Summe übersteigt, ist atypisch, unabweisbar und könnte nach § 21 Abs. 6 SG II auf Zuschussbasis übernommen werden. Das wäre den JC’s und Gerichten vorzutragen. Die Infos gibt es auf der Seite 23.

Die neuen Folien gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II-Folien-26.12.2013.pdf

Immer mehr junge Menschen von Stromsperren betroffen – VZ macht Schuldenprävention

Die Stadt Gelsenkirchen finanziert im Rahmen einer Festbetragsfinanzierung die Durchführung von Präventionsveranstaltungen durch eine 0,5 Fachkraft bei der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Gelsenkirchen. Die Gestaltung des Präventivangebotes basiert auf dem bereits in Düsseldorf von der Verbraucherzentrale NRW erfolgreich durchgeführten Projekt „Durchblick. Mit Geld richtig umgehen lernen“. Dieses soll an weiterführenden Schulen, Förderschulen und Berufskollegs sowie in Jugendeinrichtungen in Gelsenkirchen durchgeführt werden.\“

via VZ macht Schuldenprävention in GE.